Die eichrechtlichen Vorgaben verlangen einen spannungsfreien Einbau, um die Messgenauigkeit des Zählers zu gewährleisten. Die private Wasserversorgungsanlage ist auch in der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West geregelt. Laut Satzung darf die Anlage nur mit Materialien und Geräten, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, betrieben werden. Ein Wasserzählerbügel besteht neben einem Edelstahlbügel, der den Zähler spannungsfrei an der Wand hält, aus einem eingangsseitigen Absperrventil, zwei Ausgleichsstücken zum Einbau des Zählers und einem ausgangsseitigen Absperrventil mit integriertem Rückschlagventil. Auch die Hersteller aller Wasserzähler bestehen in der entsprechenden Einbauanleitung auf einen “spannungsfreien Einbau” des Messgerätes.