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Der Zweckverband

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West übernimmt die Pflichtaufgabe der Mitgliedsgemeinden, ihre Bürger mit Frischwasser zu versorgen und die dazu benötigten Anlagen und Versorgungsnetze zu überwachen und zu unterhalten (Art. 57 Abs. 2 Satz 1 GO). Gleichzeitig ist der Zweckverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und versteht sich auch als Dienstleister im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit.

Alle sechs Jahre werden die Verbandsorgane gewählt (Verbandsvorsitzender und Verbandsräte).
Seit dem 01.01.2017 ist der Zweckverband ein Außenverband.

 

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